Reinigung von Wohnanlagen und Immobilien
Bei Wohnimmobilien fallen zwei verschiedene Aufgaben unter denselben Begriff: die laufende Reinigung der Gemeinschaftsflächen und die einmalige Reinigung bei Mieterwechsel. Sie haben unterschiedliche Turnusse und gehören in getrennte Positionen.
Turnus bei Gemeinschaftsflächen, einmalig bei Übergaben.
Was bei dieser Objektart zählt
- Turnusflächen und Einmalleistungen werden getrennt ausgewiesen.
- Bei Übergaben wird der geschuldete Zustand vorher benannt, weil besenrein und bezugsfertig zwei verschiedene Dinge sind.
- Außenanlagen und Winterdienst sind nicht automatisch enthalten.
Leistungsumfang
Typischer Umfang für diese Objektart. Die verbindliche Liste entsteht bei der Besichtigung und steht anschließend im Angebot.
- 01 Gemeinschaftsflächen Treppenhaus, Eingang, Aufzug, Waschküche, Trockenraum
- 02 Außenanlagen im Nahbereich Zugangswege, Müllstandort, Eingangsmatten
- 03 Kellergänge und Nebenräume In größerem Abstand als die Hauptflächen
- 04 Übergabereinigung Bei Mieterwechsel, besenrein oder bezugsfertig, als einmalige Position
- 05 Leerwohnungsreinigung Inklusive Sanitär, Küche, Einbauten und Fenster
- 06 Tiefgarage Nur nach Prüfung vor Ort, Verfahren und Entwässerung sind objektabhängig
Häufige Rückfragen
Ist Winterdienst enthalten?
Nein, nicht automatisch. Ob er beauftragt werden kann, klären Sie bitte direkt am Telefon. Auf dieser Seite steht dazu nichts, was nicht vereinbart ist.
Was bedeutet besenrein genau?
Das ist der häufigste Streitpunkt bei Übergaben. Der geschuldete Zustand wird deshalb vor der Beauftragung schriftlich festgehalten.
Können einzelne Wohnungen beauftragt werden?
Wohnungs- und Objektreinigung steht im Leistungsverzeichnis des Betriebs. Umfang und Termin klären Sie am Telefon.
Objekt besichtigen lassen
Objektart, ungefähre Fläche, gewünschter Turnus. Mehr braucht das erste Gespräch nicht.
+49 15569 365613Lieber schriftlich? Anfrage über das Formular